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UNSERE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Kaufverträge, Lieferungen, Dienstleistungen und

Sonderanfertigungen der Blumenwandschweiz. Eine Ausnahme von diesem Geltungsbereich besteht nur wenn schriftliche Abreden

zwischen Kunden und Blumenwandschweiz ausdrücklich etwas Abweichendes vorsehen.

Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive MwSt. Bei Blumenwänden und Champagnerwänden sind

Auf- und Abbau im Mietpreis für die vereinbarte Nutzungsdauer inbegriffen. Zusatzkosten wie Liefer- und Transportkosten, Wartezeiten oder spezielle Aufbaubedingungen werden separat berechnet. Die Preise gelten für einen vollen Nutzungstag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Langzeitmieten werden gesondert vertraglich geregelt. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wirken sich jedoch nicht auf bereits bestätigte Buchungen aus.

Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung unseres Produktsortiments auf www.blumenwandschweiz.ch stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern ist unverbindlich und freibleibend. Nach Eingang einer Anfrage erstellen wir dem Kunden eine schriftliche Offerte. Die Verfügbarkeit der Ware oder Dienstleistung ist zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert. Blumenwandschweiz behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn das Material zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs nicht verfügbar ist. Der Vertrag ist abgeschlossen und die Reservierung verbindlich, sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet und zurückgesendet und Blumenwandschweiz die Bestellung schriftlich bestätigt hat.

Lieferung/Transport/Abholung

Die Ware wird gemäss Vereinbarung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Termin ausgeliefert.

Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Blumenwandschweiz kann nicht für Verspätungen oder Nichtlieferungen haftbar gemacht werden, die auf höhere Gewalt oder von ihrem Willen unabhängige Ursachen zurückzuführen sind (Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Streiks, Unwetter, Unfall oder andere unvorhersehbare Umstände; Aufzählung nicht abschliessend) Eine Haftung von Blumenwandschweiz für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Veranstaltungsstörungen wird ausgeschlossen. Es entstehen keine Schadenersatzansprüche. Der Mieter hat als Veranstalter dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Bewilligungen vorliegen, die Lokalitäten verfügbar und ohne Schwierigkeiten zugänglich sind. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der bestellten Waren und Mietobjekte und quittiert deren ordnungsgemässen Erhalt. Ist der Kunde bei der Anlieferung nicht anwesend, gilt die Ware mit Abladen am vereinbarten Ort als übergeben und die Haftung geht ab diesem Zeitpunkt vollständig auf den Kunden über. Bei fehlender Unterschrift ist jegliche nachträgliche Reklamation ausgeschlossen; einzig das Inventar von Blumenwandschweiz ist massgebend. Ist der Kunde bei der Abholung nicht anwesend und sind die Waren nicht unter zumutbaren Bedingungen erreichbar, erfolgt die Abholung zu einem späteren Zeitpunkt. Die hierfür anfallenden Zusatzkosten trägt der Mieter. Besonderheiten des Lieferorts (z. B. obere Stockwerke ohne Aufzug, enge Zugänge,) sind bei der Bestellung mitzuteilen. Besonders aufwändige Gegebenheiten können zu Mehraufwandspauschale führen.

Eigentumsrecht/Meldepflicht:

Der Mietgegenstand bleibt in jedem Fall im Eigentum der Firma Blumenwandschweiz. Dem Mieter ist es untersagt, das Material von einem seiner Gläubiger beschlagnahmen zu lassen.

Urheberrechte/Marketingrechte:

Blumenwandschweiz ist berechtigt, den Mietgegenstand am Veranstaltungsort zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen für eigene Marketingzwecke zu verwenden, sofern der Mieter nicht vor Vertragsabschluss schriftlich widerspricht.

Stornierung/Annulation:

Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bleibt der Mietzins geschuldet. Blumenwandschweiz kann dem Mieter nach

eigenem Ermessen eine Gutschrift für einen Ersatztermingewähren.Annullierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei vollständiger oder teilweiser Annullierung einer Bestellung werden die bereits angefallenen Kosten (z. B. Vorarbeiten, Sonderanfertigungen, Planungskosten, Transport, Zeitaufwand) in jedem Fall vollumfänglich berechnet.

Zusätzlich gelten folgende Stornogebühren für die vereinbarten Leistungen:

bis 30 Kalendertage vor Lieferung: 25 %

ab 15 Kalendertagen vor Lieferung: 50 %

ab 5 Kalendertagen vor Lieferung: 100 %

Sorgfaltspflicht:

Die Verantwortung sowie die materielle und juristische Haftung für das Material liegen ab Übergabe oder Versand vollständig beim Mieter. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an den Mietobjekten, die durch Abhandenkommen, insbesondere Diebstahl, Vandalismus, Witterungseinflüsse (Regen, Wind, Hagel, Schnee), Verschmutzung oder andere Einwirkungen entstehen.

Bei Outdoor-Events ist der Mieter verpflichtet, das Mietmaterial ausreichend vor Witterungseinflüssen zu schützen und geeignete Schutzmassnahmen (z.B. Überdachung, Abdeckung) zu treffen. Unterlassung entbindet Blumenwandschweiz von jeder Haftung.

Der Mieter verpflichtet sich, Blumenwandschweiz von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Mietmaterials oder der erbrachten Leistungen entstehen, insbesondere bei Sach- oder Personenschäden, die dem Mieter oder in seinem Namen handelnden Dritten zuzurechnen sind. Beschädigtes oder nicht zurückgegebenes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Eine Haftung von Blumenwandschweiz für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Rückgabe:

Das Mietobjekt wird von der Firma Blumenwandschweiz zum vereinbarten Termin wieder abgeholt. Kann der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden, so ist dies der Firma Blumenwandschweiz unverzüglich mitzuteilen. Ohne Meldung wird pro Verspätungstag, dem Mieter mindestens der Mietpreis für einen weiteren Mietzeitraum in Rechnung gestellt. Die Rücknahme erfolgt

unter Vorbehalt. Bruch, Verlust oder Beschädigungen werden nach Reinigung ermittelt und zum Neupreis bzw. zu den Reparaturkosten

verrechnet. Die Beurteilung, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Ersatz erforderlich wird, erfolgt ausschliesslich durch Blumenwandschweiz. Fremdersatz wird nicht akzeptiert.

Bezahlung des Widerbeschaffungswertes bei Verlust und Beschädigung:

Starke Verschmutzungen, Wachsrückstände, Brandlöcher oder Beschädigungen, die eine Wiederverwendung der Mietartikel ausschliessen, werden in Rechnung gestellt.

Ist ein Mietobjekt infolge Verlust, Diebstahl oder irreparabler Beschädigung nicht mehr vermietbar, wird der jeweilige Artikel zum Widerbeschaffungswert verrechnet. Sofern in der Offerte ein Mankopreis definiert ist, gilt dieser als vereinbarter Ersatzwert.

Grundlage ist der Zustand bei Rücknahme und Kontrolle durch Blumenwandschweiz.

Für Blumenwände gilt ein Widerbeschaffungswert von CHF 6'000.– pro Blumenwand. In diesem Fall werden die Mietkosten nicht angerechnet.

Zahlungsbedingungen:

Die Rechnung wird nach erfolgter Dienstleistung, inklusive Rücknahme und Kontrolle des Materials, erstellt. Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. 

Zahlung bei Mietmaterial: Bei reiner Miete von Mietmaterial ohne zusätzliche Dienstleistung ist der gesamte Mietbetrag vor Übergabe oder Versand der Ware fällig.

Langfristige Vermietungen werden monatlich fakturiert, falls nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins gemäss Art. 104 OR fällig. Der Mieter verpflichtet sich, Blumenwandschweiz sämtliche im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten vollumfänglich zu erstatten.

Schlussbestimmungen:

Jeder Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer von Blumenwandschweiz erbrachten Dienstleistung unterliegt ausschliesslich den ordentlichen Gerichten am Sitz der Niederlassung von Blumenwandschweiz. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich schweizerisches, materielles Recht.

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